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| die komplette Vereinssatzung |
§ 3
Mitgliedschaft
(1) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die
a) männlich ist und
b) 30 Jahre alt oder verheiratet ist und
c) in Groß Bülten wohnt oder gewohnt hat oder Junggeselle ist oder war oder mindestens 5 Jahre in einem Verein in Groß Bülten ist oder war.
Die Kriterien A und B müssen erfüllt sein. Vom Kriterium C muss eine der drei Alternativen erfüllt sein.
(2) Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
(3) Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch freiwilligen Austritt
b) durch Tod
c) durch Ausschluss aus dem Verein
Der Ausschluss kann nur durch den Vorstand beschlossen werden,
a) wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen für eine Zeit von mindestens 6 Monaten in Rückstand gekommen ist
b) bei groben Verstoß gegen die Satzung, wenn sich das Vereinsmitglied unehrenhaft verhält oder
c) das Ansehen des Vereins durch Äußerungen oder Handlungen schadet.
§ 4
Zahlungen
(1) Jedes Mitglied verpflichtet sich, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe des
Betrages wird durch die Hauptversammlung festgelegt.
- seit Gründung des Vereins zunächst 60,- DM pro Jahr / 5,- DM im Monat
- seit Januar 2002 nach der Währungsumstellung 30,- € pro Jahr / 2,50 € im Monat
Eintrittserklärung anklicken und ggf. als DIN A5 ausdrucken !!!
Jeder der die Bedingungen unserer Satzung erfüllt und dem die Aktivitäten des Vereines zusagen, kann die Eintrittserklärung auf dieser Seite anklicken und gelangt dann zum druckbaren PDF. Anschließend nur noch ausfüllen und bei einem der Vorstandsmitglieder abgeben.
Weitere Einzelheiten zur Mitgliedschaft werden euch dann persönlich mitgeteilt.
der Vorstand
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